FAQ 4: Welche gesetzlichen Vorgaben muss die Kita beachten?

Grundlegend ist das deutsche Tierschutzgesetzt. In §2 heißt es:

„Wer ein Tier hält, betreut und oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen ernähren, pflegen und erhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeiten zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlich Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“

Der Artenschutz ist zu berücksichtigen (Artenschutzgesetz).
So sind z.B. die meisten Schildkröten geschützt. Auch bei anderen Reptilien finden sich geschützte Arten.
Es besteht eine Meldepflicht bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises, wenn geschützte Arten gehalten werden.

Eine Meldepflicht besteht auch für die Haltung von Schafen, Alpakas, Eseln und Pferden. 

Schafe, Ziegen und Bienen z.B. müssen zudem bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Tierhalter und Tierhalterinnen sind verpflichtet, zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises anzuzeigen.

Die Haltung exotischer Tiere ist aus Tierschutzgründen abzulehnen. So lehnt auch die „International Association of Human-Animal Interaction (IAHAIO)”  wilde (nicht-domestizierte) und exotische Tierarten (z.B. Arthropoden, Reptilien) in direkten tiergestützten Interaktionen ab. (vgl.)

Für die Haltung von manchen Tieren ist ein „Führerschein“ notwendig. Das betrifft z.B.

  • Wellensittiche: Diese müssen beringt werden. Diese Ringe bekommt man nur, wenn man einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorlegen kann
  • Hunde: Professioneller Einsatz von Hunden ist nach § 11 des Tierschutzgesetzes auch im beruflichen Kontext erlaubnispflichtig. „Die Erlaubnis wird beim örtlichen Veterinäramt als zuständiger Behörde beantragt und wird in der Regel vom Nachweis von Fachkenntnissen abhängig gemacht. Oft wird eine theoretische sowie praktische Prüfung und ggf. ein Fachgespräch durchgeführt“. (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.)

Allgemeine Hygienemaßnahmen sind zu beachten. (siehe dazu FAQ „Welche Hygienevorschriften muss ich beachten“)

Zudem sollte grundsätzlich auf die Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz schaut werden. Bei den Merkblättern für die einzelnen Tierarten finden sich wichtige Hinweise, z.B. bei Hühnern auf das Gesundheits- und Hygienemanagement, auf typische Krankheiten, auf Zoonosen-Risiken, auf Infektionskrankheiten und Tierseuchen.

Bevor Sie ein neues Tier in die Kindertagesstättenarbeit integrieren, diskutieren und prüfen Sie mit ihrem Team, ob Sie einen artgerechte Haltung für das jeweilige Tier gewährleisten können. 

Eine Hilfestellung können die Vorgaben der Welttierschutzgemeinschaft e.V. sein. Diese hat "Fünf Freiheiten", festgelegt, die für die Haltung grundlegend sein sollten. (vgl.: www.welttierschutz.org):

  1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung.
    Die Tiere haben freien Zugang zu frischem Wasser und erhalten Nahrung, die ihre vollständige Gesundheit und Vitalität aufrechterhalten. 
  2. Freiheit von Unbehagen
    Den Tieren wird ein geeignetes Umfeld inkl. Unterstand und angenehmer Ruhezone gewährt. 
  3. Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit.
    Krankheiten und Verletzungen der Tieren werden durch tiermedizinische Betreuung möglichst verhindert bzw. schnell diagnostiziert und behandelt. 
  4. Freiheit von Angst und Leiden
    Den Tieren werden ausreichend Platz sowie die Gesellschaft mit Artgenossen (sofern sie keine Einzelgänger sind) gewährt. 
  5. Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens
    Die Tiere leben unter Bedingungen, die psychisches Leiden vermeiden.“

Grundlage einer artgerechten Haltung ist das Tierschutzgesetz.
Demnach umfasst die Frage nach der artgerechten Haltung die Bereiche verhaltensgerechte Unterbringung, die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart, die Ernährung, die Gesundheit der Tiere und eine artgerechte Pflege.

Auf  diese Bereiche gehen bei allen Tierarten, die im Kindergarten gehalten werden können, die Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung „Tiere im sozialen Einsatz“ ein. So wird z.B. bei der artgerechten Haltung von Schafen ausgeführt, dass grundsätzlich nur Gruppenhaltung auf einer ausreichend großen Weidefläche (mindestens 1500 m² bei 3-5 Tieren) als artgerecht angesehen wird oder dass Schafe 6-8 Stunden täglich zur Futteraufnahme benötigen.
Einige Kindergärten in Rheinland-Pfalz arbeiten bei ihrer Schafshaltung mit einem professionellen Schäfer zusammen, der z.B. dafür sorgt, dass die nach EU-Verordnung Nr.21/2204 vorgeschriebene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (Ohrmarken) eingehalten wird.

In den Merkblättern finden Sie auch Hinweise auf die Belastungsgrenzen der Tierarten. So wird zum Beispiel für die beliebten Kaninchen darauf hingewiesen, dass der soziale Einsatz nur an 3-5 Tagen pro Woche erfolgen und 3-4 Stunden am Tag betragen sollte. 

Weitere gute Informationen über die artgerechte Haltung von

  • Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Mäusen,
  • Fischen,
  • Vögel wie Wellensittiche,
  • Reptilien wie Schildkröten

finden sich auch hier ("Tiere im Kindergarten halten").  Hier finden sich auch Verweise darauf, dass für manche Tiere mit ihren empfindsamen Sinnen  ein Leben inmitten vieler Kinder zur Qual werden kann. Ständiger Stress sorgt dann nicht selten für Verhaltensauffälligkeiten, Erkrankungen oder sogar den Tod der Tiere.

Eine artgerechte Tierhaltung ist die Voraussetzung einer guten Mensch-Tier-Beziehung. M. Godau weist darauf hin, dass Tiere, die ihren naturgegebenen Beziehungen nicht nachkommen können, Gefahr laufen, sich auch auf die Sozialisierung der Kinder schädlich auszuwirken (M. Godau, Kaninchen, Hund & Co in der Kita, Mühlheim 2011, S.19f).

Für eine erfolgreiche und nachhaltige Arbeit mit Tieren sind allgemeine Hygienemaßnahmen essentiell

In den meisten Fällen reichen die allgemeinen Hygienemaßnahmen aus, um ein mögliches Übertragungsrisiko zu minimieren. Grundsätzlich sollte dazu auf die Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz schaut werden. Bei den Merkblättern für die einzelnen Tierarten finden sich wichtige Hinweise, z.B. bei Hühnern auf das Gesundheits- und Hygienemanagement, auf typische Krankheiten, auf Zoonosen-Risiken, auf Infektionskrankheiten und Tierseuchen: https://www.tierschutz-tvt.de/index.php?id=50#c304

Grundsätzlich gilt zu beachten:

  • Vollständiger Impfschutz der Tiere
  • Zeitnahes Entfernen von Ektoparasiten, wie Flöhe, Zecken, Läuse und Milben
  • Regelmäßige Entwurmung
  • Regelmäßige Tierarztbesuche
  • Regelmäßige Reinigung der Tierkäfige, saubere Futter- und Trinkgefäße
  • Kinder sollten keine Gesichts-oder Lippenkontakte zu Tieren habe
  • Nach jedem Tierkontakt ist unbedingt auf ein gründliches Händewaschen zu achten
  • Tiere sollten keinen Zugang zum Küchenbereich haben. Tierfuttermittel gehören nicht in die Kitaküche.
  • Tierkontakte sollten nicht in Schlafräumen möglich sein.

Allergieerkrankungen, die auf Kontakte mit Tieren zurückzuführen sind, können zu einem Problem werden. Tierfreie Zonen in der Kita können eine Lösung sein.

Untersuchungen haben bestätigt, dass Kinder, die mit Tieren auf Bauernhöfen Kontakt hatten, weniger allergieanfällig waren. „Die Kitapraxis zeigt, dass bei  verantwortungsbewusster Tierhaltung Allergieprobleme bei Kindern deutlich seltener auftreten“ M. Godau (Hrsg.), Kaninchen, Hund & Co in der Kita, Mühlheim an der Ruhr 2011, S.16).

Stellen Sie einen „Hygieneplan“ auf, der die vorhandenen Regelungen Ihrer Kita ergänzt. (vgl. dazu: S. Schubert, Kita-Kinder begegnen Tieren, Freiburg 2016, S.22). Wählen Sie im Team eine/einen „Hygienemanagerin/Hygienemanager“ aus, der einen besonderen Blick auf die Hygiene und Gesundheit der Tiere wirft.

Als empfehlenswertes Grundlagenwerk zum Thema Hygiene in der tiergestützten Arbeit gilt die Broschüre „Tiere in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Pädagogik“ des Institutes Schwarzkopf (Kosten: 13,00 €). Hierin enthalten sind: Ein Leitfaden für die Planung von Settings, Risikobewertung in Bezug auf Infektionen, Unfällen und Allergien sowie Anforderungen der Hygiene, Rechtsgrundlagen und ein Musterhygieneplan. Erarbeitet durch einen der führenden Wissenschaftler im Bereich Hygiene und Mikrobiologie, PD Dr. med. habil. Andreas Schwarzkopf.

Wenn Sie eine der folgenden Tierarten halten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese beim Veterinäramt anzumelden: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel und Bienenvölker.
Zum Geflügel zählen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln und Tauben.
Zu den Einhufern zählen Pferde, Ponys, Esel, Maulesel und Maultiere. Auch die sogenannten Kameliden (Lamas, Alpakas und Vikunjas) sind anzumelden.

Für Kleinsäuger, Katzen und Hunde besteht keine Meldepflicht. Das betrifft auch Ziervögel, „es sei denn, es handelt sich um bedrohte Arten“ (M. Godau, Hrsg., Kaninchen, Hund und Co in der Kita, Mühlheim an der Ruhr 2011, S.27).

Sittiche und Papageien unterliegen einer Ringpflicht und müssen beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden.
Wellensittiche müssen beringt werden. Diese Ringe bekommt man nur, wenn man einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorlegen kann

Der professionelle Einsatz von Hunden ist erlaubnispflichtig nach § 11 des Tierschutzgesetzes. "Die Erlaubnis wird beim örtlichen Veterinäramt als zuständiger Behörde beantragt und wird in der Regel vom Nachweis von Fachkenntnissen abhängig gemacht. Oft wird eine theoretische sowie praktische Prüfung und ggf. ein Fachgespräch durchgeführt“. (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.)

Die Haltung meldepflichtiger Tierarten ist auch bei der Tierseuchenkasse  Rheinland-Pfalz anzumelden:  http://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/startseite/.

Kosten: 
Die Anmeldung beim Veterinäramt ist kostenlos.
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz erhebt jährliche Beiträge von den Tierhaltern. Die Höhe der aktuellen Beiträge können hier ersehen werden: http://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/beitraegemeldung/#c1664